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Öl­ab­schei­der­reini­gung

Moser Um­welt­tech­nik ist nun Teil der Sau­ber­ma­cher-Familie.

Ihr zuver­lässiger Dienst­leister in allen abfall­wirtschaft­lichen Fragen. Nutzen Sie unseren Service: Wir warten fach­gerecht alle Teile Ihres Ölab­scheiders und Sand­fangs und stellen sicher, dass Ihre Anlage dauer­haft störungs­frei und vor­schrifts­mäßig arbeitet. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

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Ölabscheider­reinigung

Oelabscheiderreinigung
Eine regelmäßige Reinigung maximiert die Funktionsfähigkeit und Le­bensdauer Ihrer Ölabscheideranlage. Saubermacher wartet und rei­nigt alle Teile für Sie und stellt sicher, dass die Anlage auch unter schwie­rigsten Bedingungen dauerhaft störungsfrei arbeitet. Tipp: Mit dem Saubermacher Sorglos-Paket übernehmen wir die dafür not­wen­digen Leistungen und stellen die ordnungsgemäße Funk­tions­tüchtigkeit zum Fixpreis sicher.

Der Klimawandel verursacht zunehmend extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überflutungen und Co. Daher ist es besonders wichtig, dass Ihre Ölabscheideranlage jederzeit vollumfänglich funktioniert. Als Anla­gen­besitzer sind Sie dafür zuständig und auch haftbar.

Es gibt unterschiedliche Arten von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen, z. B. Fettabscheider, Ölabscheider, Benzinabscheider oder Mineral­öl­ab­scheider. Die Funktionsweise ist überall die gleiche, Leicht­flüssigkeiten, wie z. B. Öle, werden durch Aufschwimmen und Rückhalten vom Ab­was­ser getrennt.

Unsere Leistungen

  • Fachgerechte Reinigung aller Abscheiderteile
  • Zertifizierte Wartung des Ölabscheiders (gesetzlich halbjährlich vor­ge­schrieben) inkl. gesetzlich anerkannter Probenahme, Ab­was­seranalyse und Dokumentation
    • Messung der Ölschichtdicke und Schlammhöhe
    • Überprüfung des selbsttätigen Verschlusses
    • Kontrolle des Filters bezüglich Durchlässigkeit
    • Check Ihres vorhandenen bzw. Erhalt eines neuen Wartungsbuches
  • Fachgerechte Generalinspektion der Anlage durch zertifizierte Ex­per­ten (alle 5 Jahre gesetzlich verpflichtend)
  • Umweltfreundliche Aufbereitung und Verwertung der Abfälle
  • Ölabscheider-Sorglos-Paket zum Fixpreis
    • Monatliche Eigenkontrolle lt. Wartungsbuch
    • Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtungen (Schwimmer)
    • Messung der Schlammhöhe
    • Messung der Ölschichtstärke
    • Eintragung ins Wartungsbuch
    • Ölabscheider-/Sandfang-Reinigung nach Bedarf
    • Entsorgung der anfallenden Abfälle bei Bedarf

Ihre Vorteile

  • Maximierung der Funktionsfähigkeit und Lebensdauer
  • Rechtlich und technisch sicherer Anlagenbetrieb
  • Kostenminimierung durch kompetente Beratung und Fachwissen
  • Sicherheit durch Dokumentation aller Wartungs- und Reini­gungs­pro­zesse im Wartungsbuch
  • Facharbeiter mit umfangreichem Fachwissen
  • Gesetzlich anerkannte Abwasseranalyse und Probenahme
  • Individuelle Leistungen im Sorglos-Paket zum Fixpreis

Sie möchten diesen Service nutzen?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wir melden uns verlässlich innerhalb des nächsten Arbeitstages zurück.

 

Häufige Fragen

Die Behörden und Sachverständige kontrollieren die Funktionstüchtigkeit der Abschei­deanlagen im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes, der Indirekteinleiterverordnung sowie der Direkteinleiterverordnung. Saubermacher em­pfiehlt, die Rei­ni­gung mindestens ein­mal im Jahr durchzuführen. Regelmäßig ge­rei­nigte Anlagen ga­ran­tieren die Funk­tions­tüch­tigkeit.

Lt. ÖNORM EN 858-2 müssen Ölabscheideranlagen durch eine sachkundige Person alle 6 Monate geprüft werden. Der Umfang dieser Wartung betrifft einerseits den Schlamm­fang, den Abscheider selbst sowie den Probenahmeschacht.

Es gibt folgende Rechtsvorschriften, welche die Wartung von Leicht­flüs­sig­keits­ab­schei­dern bzw. Abscheideranlagen regeln:

Es sollte monatlich eine Kontrolle der Abscheideanlage durchgeführt und ins War­tungs­buch eingetragen werden. Das kann der Anlagenbesitzer selbst erledigen oder im Rah­men des Saubermacher Sorglos-Pakets bequem auslagern.

Lt. Önorm EN 858-2 ist eine Wartung alle 6 Monate und eine Generalinspektion des Ab­schei­ders alle 5 Jahre vorgeschrieben.

Das Regelblatt 33 der ÖWAV schreibt darüber hinaus eine Fremdüberwachung mind. alle 2 Jahre vor. Gemäß Indirekteinleitervertrag sollte die Fremdüberwachung jährlich er­fol­gen.

In eine Ölabscheideranlage dürfen keine Fäkalien, mit organischen Fetten belastetes Schmutzwasser oder unbelastetes Regenwasser eingeleitet werden. Somit dürfen in Ölabscheider nur jene Abwässer zugeleitet werden, die Leichtflüssigkeiten enthalten können.

Ölabscheider oder allgemein Leichtflüssigkeitsabscheider kommen bei verunreinigtem Abwasser mit mineralischen Ölen zum Einsatz. Zu diesen sog. Leichtflüssigkeiten ge­hö­ren z. B. Heizöl, Benzin, Diesel oder Schmieröle. Die Abscheider verhindern, dass diese Öle in das Grundwasser und in die Kanalanlage gelangen. Zum Beispiel benötigen Waschanlagen Ölabscheider.

Fettabscheider sind nach DIN EN 1825 bzw. DIN 4040 vorgeschrieben, um mit Fetten und Ölen verunreinigtes Schmutzwasser zurückzuhalten. Für folgende Betriebe z. B. sind Fett­ab­schei­der vorgeschrieben:

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Seifenfabriken
  • Ölmühlen
  • Schlachthöfe
  • Lebensmittelverarbeitung

Sie möchten eine Fettabscheiderreinigung durchführen oder die Inhalte des Fett­ab­schei­ders entsorgen? Unser Kundenservice freut sich über Ihre Anfrage.